In dieser besonders schweren Zeit, wo Schulen geschlossen sind und Kinder Ihre Hausaufgaben zuhause,
vorwiegend digital, erledigen müssen, entstehen viele Probleme.
Einigen Kindern steht weder ein Laptop noch eine Internetanbindung zur Verfügung.
Der Unterrichtsstoff kann nicht aufgearbeitet werden und benachteiligte Kinder verlieren den schulischen Anschluss.
Es gibt dazu seit dem 01.02.2021 eine neue Weisung nach §21 Absatz 6 Sozialgesetzbuch nach der Schüler *innen im SGB II Bezug einen Antrag auf Kostenübernahme für Laptop und Drucker beim Jobcenter stellen können der einen unabweisbaren Mehrbedarf anzeigt. D.h. das Jobcenter ist verpflichtet diesen Mehrbedarf anzuerkennen.
Siehe dazu auch auf der Homepage des Jobcenters unter „Weisungen“:
Weisung 202102001 vom 01.02.2021 – Mehrbedarfe für digitale Endgeräte für den Schulunterricht
Eine entsprechenden Unterlagen zur Antragsstellung beim Jobcenter finden Sie im Anhang.
Sollte der Antrag abgelehnt werden und für alle weiteren bedürftigen Schüler, die nicht unter oben genannte Regelung fallen – kann Aufwind Betroffene mit entsprechender Hardware ausstatten. Wenn ein entsprechender Antrag bei uns gestellt wird, finanzieren wir ganz oder teilweise die nötige Ausstattung, wie z.B. ein Laptop.