Beitragsordnung

Die Höhe der jährlichen Beitragszahlung wird durch den Vorstand beschlossen. Derzeit betragen die Beiträge für ein Kalenderjahr folgende Höhe:

Ordentliches Mitglied: Euro 50,- 

Förderndes Mitglied: Euro 250,- 

Junior Mitglied (unter 30 Jahren): Euro 5,- .

Der Mitgliedsbeitrag ist mit Beginn des nächstfolgenden Monats nach Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand für das laufende Kalenderjahr zu bezahlen.

Im Übrigen ist der Mitgliedsbeitrag zu Beginn eines jeden Kalenderjahres ohne gesonderte Aufforderung, spätestens jedoch bis zum 15.02., fällig und auf das Vereinskonto einzubezahlen. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes während des laufenden Kalenderjahres erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Die Beitragszahlung ist Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts in der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen einzelne Mitglieder von der Beitragszahlung befreien.

Ebenso kann aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung gemäß Vorschlag des Vorstandes ein Mitglied von der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden, wenn es mit der Beitragszahlung mehr als ein volles Kalenderjahr im Rückstand ist.

Hat das Mitglied dem Verein die Vollmacht gegeben, den Mitgliedsbeitrag per Lastschriftauftrag einzuziehen, so wird dieser Einzug zum 15.02. eines jeden Kalenderjahres vorgenommen.
 

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